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Besuchsrecht · Hochkonflikt · KESB

Begleitete
Besuchszeiten

Wenn der Kontakt zwischen Kind und Elternteil einen gesicherten Rahmen erfordert, schaffen wir diesen, neutral, sorgfältig dokumentiert und mit klarer Rückkopplung an die zuständige Behörde.

Das Recht des Kindes auf Beziehung steht im Mittelpunkt. Wir schaffen den Rahmen dafür.

Klar dokumentiert · Deeskalierend · Verlässlich

Sicherheit, Struktur und Professionalität.

Begleitete Besuchszeiten kommen zum Einsatz, wenn der unbegleitete Kontakt nicht verantwortbar ist, bei Hochkonfliktsituationen, Suchtproblematik, nach Fremdplatzierungen oder bei Kindesschutzrelevanz. Wir übernehmen die Begleitung neutral und protokollieren jeden Besuch vollständig.

Die auftraggebende Stelle erhält innert 48 Stunden nach jedem Besuch einen vollständigen, strukturierten Bericht. Wir stellen sicher, dass alle relevanten Informationen zeitnah und ohne Nachfassen verfügbar sind.

  • Geschützter Rahmen für Kind und Elternteil
  • Deeskalation bei Spannungen
  • Sorgfältiges Protokoll nach dem Besuch
  • Direkte Rückmeldung an KESB oder Sozialdienst

Klare Kosten vor dem ersten Einsatz.

Sie erhalten eine schriftliche Offerte, bevor wir beginnen. Alle Details zu Tarifen finden Sie auf der Honorarseite.

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Neutralität

Wir nehmen keine Partei ein. Unser ausschliesslicher Fokus gilt dem Wohl des Kindes.

Bericht innert 48 Stunden

Vollständiges, strukturiertes Protokoll nach jedem Besuch, termingerecht und ohne Nachfassen.

Direkter Kontakt

Stets dieselbe Fachperson, die das Dossier kennt und unmittelbar Auskunft geben kann.

Deeskalation

Professionelle, situationsgerechte Intervention bei Spannungen oder Konflikten.

Indikationen für Besuchsbegleitung.

Besuchsbegleitung ist indiziert, wenn ein unbegleiteter Kontakt zwischen Kind und Elternteil fachlich nicht verantwortet werden kann.

  • Hochkonflikt-Trennungen
  • Suchtproblematik
  • Nach Fremdplatzierung
  • Kindesschutzrelevanz
  • Wiederaufbau nach Kontaktabbruch
  • KESB-Mandat

Auftraggebende Stellen.

Voraussetzung für jeden Auftrag ist eine schriftliche Kostengutsprache der auftraggebenden Stelle. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dieser.

  • KESB
  • Sozialdienste
  • Beistandschaften
  • Scheidungsgerichte
  • Freiwillig mit Empfehlung

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Wir antworten innert 24 Stunden.

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